Infos und Wissenswertes zur Lagerung
Auf dieser Seite haben wir für Sie wichtige Informationen, praktische Hinweise und nützliche Tipps rund um das Thema Lagerung zusammengestellt. So sind Sie bestens vorbereitet – von der Auswahl der passenden Lagerfläche bis zur optimalen Vorbereitung Ihrer Gegenstände.
Tipp – Self Storage richtig nutzen
- Raumhöhe ausnutzen: Stapeln Sie Ihre Gegenstände möglichst bis unter die Decke. Schwere Teile gehören nach unten, leichtere nach oben.
- Übersicht behalten: Erstellen Sie beim Einlagern einen einfachen Plan, auf dem Sie festhalten, wo sich welche Gegenstände befinden.
- Platz sparen: Zerlegen Sie Möbel mit abnehmbaren Beinen oder losen Teilen, um den Stauraum effizient zu nutzen und Transportschäden zu vermeiden.
- Hohlräume nutzen: Lagern Sie kleinere Gegenstände wie Bücher, Tischdecken oder CDs platzsparend in Geräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen.
FAQ
Was kann alles eingelagert werden?
Ganz einfach: Fast alles, was trocken, sauber und gesetzlich erlaubt ist. Hier sehen Sie typische Beispiele aus der Praxis, was unsere Kunden bei uns lagern:
- komplette Wohnungseinrichtungen – z. B. Möbel, Haushaltsgeräte, Bücher, Kleidung
- Aktenbestände, Patientenunterlagen und Archive
- überzählige Büroeinrichtungen und Ausstattung
- Gartenmöbel, Sportgeräte, Skiausrüstung oder Surfbretter
- Hausrat während Renovierungen oder bei einem Umzug
- Messestände, Event- oder Bühnentechnik
- Musikinstrumente, Band-Equipment, Kulissen
- Werkzeuge, Montagezubehör und Handwerksmaterial
- private Sammlungen aller Art
Was kann/darf nicht eingelagert werden?
Ausgeschlossen von der Lagerung sind zum Beispiel folgende Dinge:
- leicht verderbliche Nahrungsmittel wie zum Beispiel Obst
- Lebewesen, Tiere etc.
- Waffen, Sprengstoffe
- Drogen, Suchtmittel
- radioaktives Material, Chemikalien
- leicht entflammbare Materialien, Gasflaschen
- Sondermüll
- Hehlerware, unrechtmäßiger Besitz zum Beispiel durch Diebstahl
Wie ist mein Lagergut versichert?
Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebshaftpflicht- und Gebäudeversicherung. Diese deckt jedoch keine Schäden an Ihrem eingelagerten Eigentum ab – es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor.
In vielen Fällen ist Ihr Lagergut über Ihre private Hausratversicherung abgesichert. Diese übernimmt in der Regel typische Risiken wie Feuer, Einbruchdiebstahl oder Leitungswasserschäden auch während der Einlagerung. Klären Sie dies bitte im Vorfeld mit Ihrer Versicherung. Sollte Ihre Versicherung die Deckung ablehnen, können Sie auf das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 20 U 54/07) hinweisen.
Falls Sie eine separate Versicherung für Ihr Lagergut wünschen, sprechen Sie uns einfach an – wir unterbreiten Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.