Title: Info
Author: RegioHelden
Published: 10. Juni 2025
Last modified: 19. März 2026

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# Infos und Wissens­wertes zur Lagerung

Auf dieser Seite haben wir für Sie wichtige Informationen, praktische Hinweise und
nützliche Tipps rund um das Thema Lagerung zusammengestellt. So sind Sie **bestens
vorbereitet** – von der Auswahl der passenden Lagerfläche bis zur optimalen Vorbereitung
Ihrer Gegenstände.

[Kontakt](https://www.selfstorage-hagen.de/kontakt/?output_format=md#kontakt)

## Tipp – Self Storage richtig nutzen

 * **Raumhöhe ausnutzen:** Stapeln Sie Ihre Gegenstände möglichst bis unter die 
   Decke. Schwere Teile gehören nach unten, leichtere nach oben.
 * **Übersicht behalten:** Erstellen Sie beim Einlagern einen einfachen Plan, auf
   dem Sie festhalten, wo sich welche Gegenstände befinden.
 * **Platz sparen:** Zerlegen Sie Möbel mit abnehmbaren Beinen oder losen Teilen,
   um den Stauraum effizient zu nutzen und Transportschäden zu vermeiden.
 * **Hohlräume nutzen:** Lagern Sie kleinere Gegenstände wie Bücher, Tischdecken
   oder CDs platzsparend in Geräten wie Kühlschränken oder Waschmaschinen.

## FAQ

Was kann alles eingelagert werden?

Ganz einfach: Fast alles, was** trocken, sauber und gesetzlich erlaubt ist.** Hier
sehen Sie typische Beispiele aus der Praxis, was unsere Kunden bei uns lagern:

 * komplette Wohnungseinrichtungen – z. B. Möbel, Haushaltsgeräte, Bücher, Kleidung
 * Aktenbestände, Patientenunterlagen und Archive
 * überzählige Büroeinrichtungen und Ausstattung
 * Gartenmöbel, Sportgeräte, Skiausrüstung oder Surfbretter
 * Hausrat während Renovierungen oder bei einem Umzug
 * Messestände, Event- oder Bühnentechnik
 * Musikinstrumente, Band-Equipment, Kulissen
 * Werkzeuge, Montagezubehör und Handwerksmaterial
 * private Sammlungen aller Art

Was kann/darf nicht eingelagert werden?

Ausgeschlossen von der Lagerung sind zum Beispiel folgende Dinge:

 * leicht verderbliche Nahrungsmittel wie zum Beispiel Obst
 * Lebewesen, Tiere etc.
 * Waffen, Sprengstoffe
 * Drogen, Suchtmittel
 * radioaktives Material, Chemikalien
 * leicht entflammbare Materialien, Gasflaschen
 * Sondermüll
 * Hehlerware, unrechtmäßiger Besitz zum Beispiel durch Diebstahl

Wie ist mein Lagergut versichert?

Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs­haftpflicht- und Gebäude­versicherung.
Diese deckt jedoch **keine Schäden an Ihrem eingelagerten Eigentum** ab – es sei
denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor.

In vielen Fällen ist Ihr Lagergut über Ihre **private Hausratversicherung** abgesichert.
Diese übernimmt in der Regel typische Risiken wie **Feuer, Einbruchdiebstahl oder
Leitungswasserschäden** auch während der Einlagerung. Klären Sie dies bitte im Vorfeld
mit Ihrer Versicherung. Sollte Ihre Versicherung die Deckung ablehnen, können Sie
auf das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az. 20 U 54/07) hinweisen.

Falls Sie eine **separate Versicherung** für Ihr Lagergut wünschen, sprechen Sie
uns einfach an – wir unterbreiten Ihnen gerne ein entsprechendes Angebot.